Teich
Pflanzen am und im Gartenteich
Ästhetisches Wirken und biologisches „Funktionieren“ des heimischen Kleingewässers stehen und fallen mit seiner Bepflanzung – je abwechslungsreicher, desto besser. | Von Werner Baumeister
Vielleicht erinnert sich der eine oder andere Leser an den Bericht über meinen Gartenteich in DATZ 4/2011. Inzwischen entwickelte sich dieser Teich weiter, wie jeder Biotop.
Die Guppys, die ich im Frühsommer immer wegen der Stechmücken einsetzte, sind Geschichte. Die Libellenlarven entdeckten sie endgültig als Nahrung. Allerdings haben diese Tierchen jetzt auch die Stechmückenlarven unter Kontrolle. Ich bin also zufrieden, zumal ich auf meine Libellen nicht verzichten möchte. Wer unbedingt Fische in einem solchen kleinen Teich halten will, muss von Anfang an Arten einsetzen, die auch junge Libellenlarven fressen – das ist eigentlich schade.
Natürlich veränderte sich auch die Vegetation des Gartenteichs. Einige Arten dominierten, andere wurden sogar lästig, wieder andere wurden verdrängt. Die Erstbepflanzung sollte also gut geplant sein.
Vorsicht am Gartenteich
Als Gartenteichbesitzer oder für einen Teich Verantwortlicher hat man die „Verkehrssicherungspflicht“ zu beachten. Bei ihrer Verletzung droht Ungemach, wenn es zu einem – wie auch immer gearteten – Schaden kommt.
Aber wie weit reicht diese Pflicht? Mit dieser Frage befasste sich das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 5 U 39/95): Ein Kind war in einen Teich gefallen und hatte bleibende Schäden davongetragen. Seine Eltern erhoben gegen die Teichbesitzer, die sie besucht hatten, Schadensersatzansprüche mit der Begründung, der Teich hätte durch Schutzmaßnahmen und Warnhinweise gesichert werden müssen.
Das Gericht hielt fest, dass die Verkehrssicherungspflicht bei Anwesenheit der Eltern des Kindes zurücktrete, da ihre Aufsichtspflicht hier vorgehe. Da sie von dem Teich wussten, das große Interesse ihres Kindes daran bemerkt und somit eine erhöhte Aufsichtspflicht hatten, wurden die Teichbesitzer, zumal ihr Gewässer mit Zaun und Tür gesichert war, weder zu Schmerzensgeldzahlung noch zu Schadensersatz verurteilt.
Auch das Oberlandesgericht Hamm (Az. 13 U 253/ 00) setzte voraus, dass der Teichbesitzer nicht auf ein „Aufsichtsversagen“ der Eltern vorbereitet sein muss. Ist also eine aufsichtspflichtige Person für das Kind verantwortlich, wird in vielen Fällen die Verkehrssicherungspflicht zurücktreten.
Teicheigentümer sollten eine Privathaftpflichtversicherung haben. Da Versicherer aber gern versuchen, ihre Haftung mit dem Einwand, der Verantwortliche habe fahrlässig gehandelt, zu verweigern, sollte man außerdem klären, welche Schutzmaßnahmen sie für einen Gartenteich verlangen.
Außer der zivilrechtlichen Haftung kann weiteres Ungemach drohen: Wird dem Teichbesitzer Fahrlässigkeit vorgeworfen, kann das strafrechtliche Konsequenzen haben und zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung führen.
Amüsant hingegen mutet eine Entscheidung des LG Coburg an (Az. 23 O 849/06): Ein Koi-Halter verklagte einen Hundebesitzer, dessen Hund ausgerechnet die drei teuersten Kois aus dem Teich gefischt hätte (was an für sich eine Ersatzpflicht auslösen dürfte). Den Schilderungen des „Geschädigten“ schenkte das Gericht jedoch keinen Glauben: Dass ein Hund zielsicher die drei teuersten Karpfen anfraß, dass der „Geschädigte“ die Überreste im Garten vergrub, wo ein anderes Tier sie sich dann geholt hätte, und dass der Händler, der den Verkauf der Kois an den „Geschädigten“ bestätigen sollte, genau das nicht tat, war dem Gericht dann doch zu viel. Es wies die Klage ab.
Autor: Dietrich Rössel
Der Teich im Boot
Ein Flying Dutchman ist ein sechs Meter langes, sehr schnelles Segelboot. Sein Rumpf besteht aus unverrottbarem, glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK), nur das Heck und die seitlichen und oberen Spanten sind aus Mahagoniholz. Unsere Autorin Maria König und ihr Mann verwandeln ein solches Boot in einen Gartenteich .... | Von Maria König
Das macht man mit einem halbfertigen Segelboot in einem Dorf in der Nähe Wiens? Kein passendes Gewässer in der Umgebung und das Boot eine Teilruine ... Jede Menge Geld, Zeit und Arbeit wären erforderlich, um diesen Rumpf wieder hochseetauglich zu machen. Ist es überhaupt sinnvoll, den Kahn wieder herzurichten? Sollen wir ihn besser entsorgen? Oder was können wir sonst damit anstellen?
Pflanzen im und am „Teich im Boot“
In DATZ 9/2011 stellten wir einen außergewöhnlichen „Blickfang“ vor: einen Flying Dutchman, der zu einem Gartenteich umfunktioniert wurde und sich zu einem artenreichen Sumpf- und Wasserpflanzenbiotop entwickelte. Diesmal porträtiert seine „Erfinderin“ die darin gedeihenden Gewächse.
In unserem etwa sechs Meter langen Segelboot-Feuchtbiotop gedeihen fast nur einheimische Pflanzen, aber nicht allein aus Artenschutzgründen, sondern auch, ja, sogar hauptsächlich, aus praktischen Erwägungen. Bei Arten, die ursprünglich hier vorkommen, weiß ich, dass sie unserem Klima – im Wortsinn – gewachsen sind und dass sie den hier vorkommenden Schädlingen widerstehen können.
den vollständigen Artikel finden Sie in Ausgabe 07|12
Ein U-Boot verwandelt sich in einen Hubschrauber
Ein Tümpelaquarium mit Libellenlarven ist eine höchst spannende Angelegenheit (DATZ 3/2012). Doch eines Tages werden die Bewohner sich von ihrem Pfleger verabschieden: Ihre Verwandlung zum flugfähigen Insekt steht bevor.
Der Schlupf der fertigen Libelle kann zu unterschiedlichen Tageszeiten erfolgen. Frühe Adonislibelle (Pyrrhosoma nymphula), Hufeisen-Azurjungfer (Coenagrion puella) und Großes Granatauge (Erythromma najas) verließen bei mir meist tagsüber das Wasser, vorzugsweise früh morgens bis vormittags (zwischen drei und elf Uhr).
den vollständigen Artikel finden Sie in Ausgabe 04|12