Teich
Algen im Teich? – Algen aus dem Teich!
Für jeden Süßwasseraquarianer sind Algen ein Gräuel. Das gilt auch für Gartenteichbesitzer. Die grünen Gespinste müssen weg! Durch geschickte Nutzung ökologischer Kenntnisse kann man einen naturnahen Gartenteich „ganz ohne Chemie“ weitgehend algenfrei pflegen. | Von Gerhard Ott
Ein Kübel-Teich für die Terrasse
Selbst wenn man keinen Garten besitzt, braucht man auf einen Teich nicht zu verzichten. Mit etwas Fantasie und Geschick lässt sich auch auf der Terrasse oder dem Balkon ein kleiner Feuchtbiotop schaffen. | Von Maria König
Es ist noch Winter, die Natur ruht unter einer dicken Schneedecke. Das ist die Zeit, um die Arbeiten für die kommende Gartensaison zu planen. Dieses Jahr habe ich einiges vor und möchte vor allem meinen „Terrassenteich“, den ich vergangenen Sommer zu bauen begonnen hatte, fertigstellen. Aber wie kam ich überhaupt auf die Idee, einen Terrassenteich anzulegen? Einige Leser werden sich an meinen „Teich im Boot“ (DATZ 9/2011 und 7/202) erinnern. Dieser kleine Biotop funktioniert seit einigen Jahren recht gut – sieht man einmal von saisonalen Algenplagen ab. Mit dem Frühling beginnt die neue Saison, und es bereitet mir viel Freude, mich um mein Boot zu kümmern. Allerdings sitze ich auch gern einmal auf der Terrasse und genieße bei einer Tasse Kaffee die Natur.
Ein Garten – „rund um die Kois“
„Gartenteich“ ist eigentlich nicht der richtige Begriff. Im Grunde besteht Riddermanns ganzer Garten aus Teich. Lediglich die Ufer sind Garten ... | Von Rainer Stawikowski
Aufmerksamen Lesern sind Marie- Luise und Thomas Riddermann bereits bekannt: In der September-Ausgabe 2012 stellten wir das „Korallenriff im Wartezimmer“ ihrer Arztpraxis vor. Das den Beitrag vorbereitende Interview fand jedoch nicht vor dem ansehnlichen Riffaquarium statt, sondern – es war Ende Juli und herrlichstes Sommerwetter – auf der Uferterrasse von Riddermanns faszinierendem Koi-Teich (siehe auch das Titelbild von DATZ 4/2013). Ich war begeistert, und wir beschlossen sogleich, dem Teich einen eigenen Blickfang-Beitrag zu widmen. Nach der langen Schlechtwetterperiode – der Frühling 2013 fällt aus, ten – haben wir Anfang Juni endlich Glück. Die Sonne scheint warm, der Himmel ist blau, die Azaleen blühen noch, und schnell ist eine „Foto“- und „Sprechstunde“ vereinbart. Da sitzen wir also wieder auf der Terrasse und genießen den Blick auf den Gartenteich, wobei dieser Begriff eigentlich nicht ganz richtig ist. „Teichgarten“ wäre passender, denn im Grunde besteht Riddermanns Garten aus Teich, lediglich die Ufer sind Garten. Thomas Riddermann erklärt es so: „Als Goishiki (= ‚Koi-Verrückter‘) habe ich den Garten um unsere Kois herum gestaltet.“
Der Gartenteich im gemieteten Garten
Die Frage, wie weit der vertragsgemäße Gebrauch einer gemieteten Wohnung geht, war gerade im Mietrecht immer wieder dann strittig, wenn es um Art und Umfang der zulässigen Tierhaltung ging. Aber nicht nur die Tierhaltung in der Wohnung, sondern auch die Frage, ob in einem gemieteten Garten ein Teich angelegt werden darf, kann zum Streit zwischen Vermieter und Mieter führen. Darf also ein Mieter ohne Weiteres einen Teich bauen? Oder ist das ein nicht mehr vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache? Mit einem solchen Fall hatte sich das Landgericht Lübeck zu befassen (Az. 14 S 61/92): Der Mieter eines Hauses – und Gartens – legte einen Teich an, ohne den Vermieter vorher um Erlaubnis zu fragen. Der klagte daraufhin auf Beseitigung des Gartenteichs, doch ohne Erfolg: Obwohl im Mietvertrag festgelegt war, dass eine Umgestaltung des Gartens nur mit seiner Zustimmung erfolgen durfte, konnte er diesen seinen Anspruch nicht auf diese Vereinbarung stützen. Eine vertragswidrige Nutzung, so das Gericht, liege nicht vor; da die Anlage eines Teichs nicht ausdrücklich untersagt worden sei, müsse der Vermieter die vorübergehende Umgestaltung hinnehmen. Allerdings bestehe nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Verpflichtung des Mieters, den Teich wieder zu entfernen. Hier hat das Gericht allerdings Wesentliches übersehen: Siedeln sich in dem Teich geschützte Tierarten, insbesondere Amphibien, ohne Zutun des Mieters an, können erhebliche Probleme auftreten. Als Lebensraum solcher Arten dürfte der Teich nämlich nicht mehr beseitigt werden! Das ergibt sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (§§ 39 Absatz 1, 44 Absatz 1 Nr. 3) sowie aus den Landesnaturschutzgesetzen. Die rechtlichen Auswirkungen einer solchen Situation können sehr weit gehen: Die Nachbarn des unfreiwilligen Teichbesitzers könnten, sofern sie Mieter sind, unter Umständen und im Extremfall prüfen, ob ihnen wegen des Froschgequakes eine Mietminderung zusteht. Und das würde ziemlich aufwendig: So wäre hierzu zunächst festzustellen, ob der Lärm ortsunüblich und unzumutbar ist; eine Prognose für einen derartigen Rechtsstreit zu geben ist fast nicht möglich. Dietrich Rössel
Ein Miniatur-Solarteich
Nun ist es endlich so weit. Die ersten wärmeren Tage locken, und man wagt sich wieder hinaus, um auf Terrasse, Balkon oder im Garten die Frühlingsluft zu genießen. Aquarianern bietet es sich, auch in Sachen Gartenteich einmal aktiv zu werden. Es muss ja nicht gleich ein viele Quadratmeter großer Schwimmteich sein ... | VON STEPHAN GOHMANN
Einen Teich anzulegen ist üblicherweise etwas, das man langfristig plant und das einiges an Zeit, Geld und Know-how erfordert. Da müssen passende Gruben ausgehoben, Untergründe befestigt, Folien verlegt oder Kunststoffwannen nivelliert werden. Funktioniert dann ein solches Gewässer nicht wie gewünscht – so mancher professionell angelegte Teich sieht alles andere als gut aus –, hat man meist einen erheblichen Aufwand zu treiben, bis alles so läuft, wie man es sich vorstellt (oder wie es im Katalog versprochen wurde). Ich lobe mir meine Mörtelkübel. Sie sind preiswert in der Anschaffung, schnell aufgestellt, eingerichtet und – wenn man weiß, wie es geht – hübsch anzusehen!